Wir haben KEINE versteckten Kosten und bieten Ihnen einen fairen Zahlungsplan an.
Haben Sie Fragen dazu? Rufen Sie uns einfach an unter der Telefonnummer 0800/ 000 56 56!
Für ein Pauschalhonorar in Höhe von 6900 € inklusive Mehrwertsteuer bekommen Sie einen kompletten Rundumservice zur beratenden Gestaltung Ihres Lebensmittelpunktes in England UND Begleitung, um Ihre Privatinsolvenz in England durchführen zu können.
Die gesamten Verfahrenskosten einer Privatinsolvenz in England bestehen aus 2 bzw. 3 Teilen (Stand April 2010)
1. £ 450 für die Adinistration Ihrer Insolvenz durch den Official Receiver (=Insolvenzverwalter) - muss bezahlt werden
2. £ 150 Gerichtskosten (werden unter bestimmten Umständen erlassen )
3. £ 12 Gebühren für Ihren Schwur, dass Sie die Wahrheit gesagt haben.
- Nur beim High Court in London oder beim Solicitor zu bezahlen, beim Country Court ist es Teil der Gebühren für die Administration Ihrer Insolvenz.
Die Maximalkosten betragen also £ 612, mehr sollte es nicht sein. Als Ehepaar müssen Sie zwei Insolvenzanträge stellen und auch zweimal die Verfahrensgebühren entrichten.