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Restschuldbefreiung in England
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Restschuldbefreiung in England – nach spätestens 12 Monaten schuldenfrei!

In Deutschland und Österreich dauern außergerichtliche Verfahren häufig mehrere Monate lang an, während die Gläubiger mit all ihren Möglichkeiten (oft auch unseriösen Mitteln) auf den Schuldner einwirken können – eine Situation, in der man nicht leben will.
Gerichte weisen bzw. brechen Verfahren außerdem immer wieder aufgrund von Formfehlern ab. Der Schuldner steht dann wieder genau da, wo er vor Verfahrensbeginn war, allerdings ohne eine hilfreiche Möglichkeit.
In Deutschland kann es bis zu 9 Jahre dauern, bis Ihre Gläubiger keine Ansprüche an Sie mehr geltend machen dürfen.
Profitieren Sie von unserer Erfahrung und kontaktieren sie uns noch heute! Unser Kontaktformular finden Sie hier: Kontakt

Das Insolvenzverfahren in England zeigt gegenüber dem Verfahren in Deutschland und Österreich einschneidende Vorteile:

 



 - Das Verfahren zieht sich um einiges weniger lang hin (im Gegensatz zu mehr als 6 Jahren in Deutschland und Österreich wird Restschuldbefreiung nach spätestens 12 Monaten erteilt).
 
 - Die Restschuldbefreiung erfolgt automatisch qua Gesetz spätestens 12 Monate nach Antragstellung, ist also nicht, wie hier, vom Wohlverhalten des Schuldners abhängig.

 - Die Verwertung des Vermögens und das Restschuldbefreiungsverfahren verlaufen unabhängig nebeneinander. Es müssen also nicht vor der Restschuldbefreiung – wie in Deutschland und Österreich – alle Vermögenswerte (z.B. Immobilien) verwendet werden. Dies erspart Ihnen zum Teil erhebliche Verzögerungen, die in Deutschland und Österreich an der Tagesordnung sind.

 - Die „Pfändungsgrenze“ wird individuell festgelegt, dadurch dürfen Sie also einen angemessenen Lebensstandard beibehalten und müssen nicht mit nur dem Existenzminimum auskommen.

  - Nach englischem Recht ist kein außergerichtlicher Schuldenbereinigungsversuch erforderlich – dieser scheitert in der deutschen und österreichischen Praxis ohnehin in den meisten Fällen.

Sie müssen jedoch Ihren (tatsächlichen, nicht nur steuerlichen) Lebensmittelpunkt nach England verlegen, um Ihrer Schuldenfalle zu entkommen und sich dem Insolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung in England unterziehen zu können. Dies bedeutet aber nicht, dass Sie ständig dort sein müssen.
Wir unterstützen Ihren Weg aus der Schuldenfalle mit der Begleitung Ihres Insolvenzverfahrens in England nach geltendem EU-Recht – diskret, seriös und loyal zu Ihnen.

In einem ersten unverbindlichen Informationsgespräch erläutern wir Ihnen abhängig von Ihrer persönlichen Situation gerne Pro und Contra des Insolvenzverfahrens in England. Unabhängig davon können sie sich natürlich gern bei unserem deutschen Rechtsanwalt über die rechtlichen Seiten und Abläufe eines solchen Insolvenzverfahrens informieren.