Restschuldbefreiung
in England – nach spätestens 12 Monaten schuldenfrei!
In Deutschland und
Österreich dauern außergerichtliche Verfahren häufig mehrere
Monate lang an, während die Gläubiger mit all ihren Möglichkeiten
(oft auch unseriösen Mitteln) auf den Schuldner einwirken können –
eine Situation, in der man nicht leben will. Gerichte weisen bzw.
brechen Verfahren außerdem immer wieder aufgrund von Formfehlern ab.
Der Schuldner steht dann wieder genau da, wo er vor Verfahrensbeginn
war, allerdings ohne eine hilfreiche Möglichkeit.
In Deutschland kann
es bis zu 9 Jahre dauern, bis Ihre Gläubiger keine Ansprüche an Sie
mehr geltend machen dürfen. Profitieren Sie von
unserer Erfahrung und kontaktieren sie uns noch heute! Unser
Kontaktformular finden Sie hier: Kontakt
Das
Insolvenzverfahren in England zeigt gegenüber dem Verfahren in
Deutschland und Österreich einschneidende Vorteile:
- Das Verfahren
zieht sich um einiges weniger lang hin (im Gegensatz zu mehr als 6
Jahren in Deutschland und Österreich wird Restschuldbefreiung nach
spätestens 12 Monaten erteilt).
- Die
Restschuldbefreiung erfolgt automatisch qua Gesetz spätestens
12 Monate nach Antragstellung, ist also nicht, wie hier, vom
Wohlverhalten des Schuldners abhängig.
- Die Verwertung
des Vermögens und das Restschuldbefreiungsverfahren verlaufen
unabhängig nebeneinander. Es müssen also nicht vor der
Restschuldbefreiung – wie in Deutschland und Österreich – alle
Vermögenswerte (z.B. Immobilien) verwendet werden. Dies erspart
Ihnen zum Teil erhebliche Verzögerungen, die in Deutschland und
Österreich an der Tagesordnung sind.
- Die
„Pfändungsgrenze“ wird individuell festgelegt, dadurch dürfen
Sie also einen angemessenen Lebensstandard beibehalten und müssen
nicht mit nur dem Existenzminimum auskommen.
- Nach
englischem Recht ist kein außergerichtlicher
Schuldenbereinigungsversuch erforderlich – dieser scheitert in der
deutschen und österreichischen Praxis ohnehin in den meisten
Fällen.
Sie müssen jedoch
Ihren (tatsächlichen, nicht nur steuerlichen) Lebensmittelpunkt nach
England verlegen, um Ihrer Schuldenfalle zu entkommen und sich dem
Insolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung in England unterziehen zu
können. Dies bedeutet aber nicht, dass Sie ständig dort sein
müssen.
Wir
unterstützen Ihren Weg aus der Schuldenfalle mit der Begleitung
Ihres Insolvenzverfahrens in England nach geltendem EU-Recht –
diskret, seriös und loyal zu Ihnen.
In einem ersten unverbindlichen
Informationsgespräch erläutern wir Ihnen abhängig von Ihrer
persönlichen Situation gerne Pro und Contra des Insolvenzverfahrens
in England. Unabhängig davon können sie sich natürlich gern bei
unserem deutschen Rechtsanwalt über die rechtlichen Seiten und
Abläufe eines solchen Insolvenzverfahrens informieren.